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Home - Wir Menschen
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Seitenbeschreibung
Vollmacht Download LAST NEWS Interview 27.07.2022 24.07.2022 Interview mit Franz Stadelmann bei Kla TV Kla TV Interview 24.06.2022 24.06.2022 Interview mit Dr. jur. Gerald Brei (Attorney-at-law) [vc_btn title="NEWS 2. Sammelklage" color="pink"
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Wir Menschen - Rechtliche Aktion
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Home - Wir Menschen
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Vollmacht Download LAST NEWS Interview 27.07.2022 24.07.2022 Interview mit Franz Stadelmann bei Kla TV Kla TV Interview 24.06.2022 24.06.2022 Interview mit Dr. jur. Gerald Brei (Attorney-at-law) [vc_btn title="NEWS 2. Sammelklage" color="pink"
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[H1] Klage an das EGMR in Strassbourg
Update 14. Mai 2025
[H1] Vorbereitung der Klage an das EGMR in Strassbourg
Update 25. März 2025
[H1] Update Mitte Januar 2025
[H1] Update 10. Januar 2025
[H1] Update 5. November 2024
[H1] Kundgebung für unsere Klägergemeinschaft
[H1] ARCHIV: News vom
04. August. 2023
[H1] Spenden-Aufruf:
[H1] News vom 20.02.2024
[H1] News vom 09.02.2024
Spenden Aufruf
[H1] News vom 21. Dezember 2023
Spenden Aufruf
[H1] News vom 2. Dezember 2023
Rechtsbankrott – was nun? Mit Beispielen aus der Praxis (Heinz Raschein)
[H2] Spenden:
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[H2] Werde jetzt ein LifeTime Fördermitglied!
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[H2] Unsere Klage:
Ergebnisse der Vorverhandlung am 15.02.24 in Lausanne
[H2] Unsere Klage: Die Vorverhandlung am 15.02.24 in Lausanne findet statt !!
[H2] Aktueller Stand unserer Klage von 21.09.2022 gegen die Corona-Massnahmen
[H3] Liebe Freundinnen und Freunde
[H3] Die Klage ans EGMR wurde am 14. Mai 2025 in Strassburg mit FedEx zugestellt.
wir brauchen dringends noch Spenden um diesen Prozess stemmen zu können
und sind somit auf eure Mithilfe angewiesen
[H3] Herzlichen Dank und alles Gute,
[H3] Euer Wir Menschen – Team
[H3] https://wirmenschen.ch
[H3] Liebe Freundinnen und Freunde
[H3] Herzlichen Dank und alles Gute,
[H3] Euer Wir Menschen – Team
[H3] https://wirmenschen.ch
[H3] Liebe Freundinnen und Freunde
[H3] Seit dem 29. August 2024 ist bis und mit Heute
kein schriftliches Urteil oder schriftliche Stellungsnahme eingegangen
[H3] Herzlichen Dank und alles Gute,
[H3] Euer Wir Menschen – Team
[H3] https://wirmenschen.ch
[H3] Liebe Freundinnen und Freunde
[H3] Der 29. August 2024 wird in der Geschichte einmal als schwarzer Donnerstag bezeichnet werden. Die Schweizer Demokratie ist faktisch beerdigt worden:
[H3] Unsere Klage, eine bestens dokumentierte Forderung, die Corona-Massnahmen rechtlich aufzuarbeiten, ist vom Bundesgericht (BG) in der öffentlichen Verhandlung ohne Fakten der Bundesjuristen, ohne jede Frage des BG und auch ohne konkrete Begründung abgelehnt worden.
[H3] Wir haben zudem Gerichtskosten in Höhe von 10’000 CHF zu bezahlen, das ist fünf Mal so viel wie als Vorschuss verlangt worden war.
[H3] Das Sicherheitsgremium des Bundesrates stellte am gleichen Tag in einer Studie fest, dass wir uns in einer Vorkriegsphase befinden und damit Zensur gegen Falschinfos notwendig ist ->
[H3] Legitimierung der politischen Willkür und Kampfansage an Telegram und Alternativmedien generell.
Der ganze Bericht:
Weltunordnung droht! Pressekonferenz zur künftigen Schweizer Sicherheitspolitik 29.August 2024
[H3] Wir danken Euch und allen beteiligten Anwälten ganz herzlich für die grossartige Unterstützung während der vergangenen 3 Jahre.
[H3] Um die restlichen Top Arbeiten unserer Anwälte und die hohen Gerichtskosten bezahlen zu können, benötigen wir dringend weitere Spenden und bitten Euch, uns nochmals zu helfen.
[H3] Mit der dann hoffentlich ausreichenden finanziellen Grundlage werden wir die Klage innert den nächsten 4 Monaten an den „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ (EGMR) formulieren und einreichen, primär mit dem Ziel, noch wesentlich mehr Menschen klarzumachen, was in unserem Land wirklich läuft.
[H3]
[H3] Herzlichen Dank und alles Gute,
[H3] Euer Wir Menschen – Team
[H3] https://wirmenschen.ch
[H3] 01.09.2024
[H3] NEWS vom 29.07.2024
[H3] Zu unserer Haupt-Klage
Verlahrens-N r. 2E -512022
[H3] Mitteilung an die Medien
PDF
[H3] 29. August 2024
[H3] (Mitteilung an die Medien)
[H3] Ein politisches Urteil
[H3] Das Bundesgericht weist Staatshaftungsklage von 11’000 Klägerinnen und Klägern wegen rechtswidriger Pandemiemassnahmen ab
[H3] Das Bundesgericht hat heute unsere Staatshaftungsklage gegen den Bund abgewiesen. Eine Gemeinschaft von rund 11’000 Klägerinnen und Klägern, organisiert im Verein «Wir Menschen», verlangte einen symbolischen Schadenersatz von je einem Franken und als Genugtuung die gerichtliche Feststellung der Widerrechtlichkeit der Pandemie-Massnahmen.
[H3] Unsere Klage stützte sich auf das Argument, dass das SARS-CoV-2-Virus nie isoliert und seine Gefährlichkeit experimentell nicht bestätigt werden konnte. Zudem erwies sich der PCR-Test als ungeeignet, um die epidemiologische Situation zu beurteilen, da er auch symptomlose Personen fälschlicherweise zu Krankheitsträgern erklärte und unter Quarantäne stellte.
[H3] Der Bundesrat begründete die Massnahmen wiederholt mit dem Schutz des Gesundheitswesens vor Überlastung. Abgesehen von der kurzfristigen Überbelegung einzelner Spitäler bestand eine solche aber zu keinem Zeitpunkt. Im Gegenteil: Während der Pandemie wurden Intensivbetten abgebaut. Zudem hat der Bundesrat wahrheitswidrig behauptet, die Corona-Impfstoffe würden vor einer Ausbreitung schützen, obwohl sie dafür gar nicht zugelassen waren.
[H3] In der heutigen Verhandlung ging es ausschliesslich um die Rechtmässigkeit der Massnahmen.
«Der Bundesrat hat die Existenz einer Pandemie bisher nur behauptet, aber nicht begründet, geschweige denn bewiesen», erklärte unser Anwalt vor Bundesgericht.
Der Verweis auf die WHO ersetze den Beweis nicht, der Bundesrat hätte die Massnahmen prüfen müssen, statt blind der WHO zu folgen.
[H3] Die Gegenpartei, vertreten durch den Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartements, machte in einem kurzen Plädoyer geltend, der Bundesrat habe stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Zudem erfordere die Staatshaftung ein unentschuldbares Verschulden, eine bisher unbekannte Rechtsauffassung.
Nach geltender Rechtsprechung haftet der Staat auch dann, wenn ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
[H3] Die Vertreter des beklagten Bundes gingen offensichtlich davon aus, mit minimalem Prozessaufwand vom Bundesgericht Recht zu bekommen. Während unsere Klageschrift fast hundert Seiten umfasste und ein Vielfaches an Belegen enthielt, beschränkte sich die Klageantwort des Rechtsdienstes des Eidgenössischen Finanzdepartements auf fünf Seiten und ging nur äusserst summarisch auf unsere Argumente ein. Unsere Replik umfasste 20 Seiten,
die Gegenpartei verzichtete sogar auf eine Duplik.
[H3] Sie war sich ihrer Sache offenbar von vornherein sicher.
[H3] Es ist dies ein offensichtlich politisches Urteil.
[H3] Fazit von Franz Stadelmann, Initiant der Klage und des Vereins: «Wir Menschen»:
«Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichts wird deutlich, dass die Judikative der Exekutive unterstellt ist, anstatt diese zu kontrollieren.»
[H3] —
Die komplette Dokumentation des Verfahrens wird hier auf unserer Homepage veröffentlicht,
sobald die Urteilsbegründung des Bundesgerichts schriftlich vorliegt.
[H3] Medienmitteilung des Bundesgerichtes in Lausanne:
https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/2e_0003_2022_yyyy_mm_dd_T_d_11_56_27.pdf
[H3] und der sofortige zurechtgeschnittene Medienbericht des SRF:
https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-aus-lausanne-bundesgericht-kein-schadenersatz-wegen-corona-massnahmen
[H3]
[H3] NEWS vom 15.07.2024
[H3] Liebe Mitstreiter und liebe Freunde,
[H3] wir sind nun so weit geduldig mit unserer grossen Klage voranngekommen und nun gibt es endlich einen Termin zur mündlichen Verhandlung
am Donnerstag den 29. August um 9:30 2024 am Bundesgericht in Lausanne.
[H3] Für die aktiven Mitstreiter und Freunde, welche als Zuschauer an dieser Verhandlung dabei sein möchten, wird gebeten sich
bei unserer e-mail info@wirmenschen.ch bis zum 25.Juli 2024 verbindlich anzumelden, denn wir müssen Vorab die Anzahl der Zuschauer bekanntgeben.
Eure Reisespesen gehen auf eigene Kosten.
Euer aktives Dabeisein wird eine grosse Unterstützung sein, herzlichen Dank im Vorraus.
[H3] Mit dem Beitritt zum “Institut Trivium” unterstützen wir die international gültigen Menschenrechte, profitieren als Mitglied auch persönlich.
Eine Online Akademie ist für die Mitglieder frei zugänglich.
[H3] und mit der Unterstützung das Vereins Wir Menschen können die Klagen weitergehen, auch international.
[H3] Unabhängig der Vollmachten und Mandate
setzen wir unser Engagement auf Internationaler Ebene fort.
[H3] 03. März 2024 Heinz Raschein
[H3] Besucher
[H4] Schriftlicher Bescheid zum Urteil vom 29. August 2024
[H4] Jetzt beginnt die Vorbereitung für den EGMR in Strassbourg
[H4] Herzlichen Dank und alles Gute,
[H4] Euer Wir Menschen – Team
[H4] https://wirmenschen.ch
[H5] Seit Mitte Januar 2025 liegt die Urteilsbegründung für die Abweisung der Staatshaftungsklage vor.
Das Team WirMenschen dokumentiert auf der Webseite den Prozessverlauf in anonymisierter Form (persönliche Angaben sind geschwärzt),
damit sich jeder Interessierte selbst ein Urteil bilden kann, wie überzeugend die vollumfängliche Klageabweisung ist.
Denn begründen lässt sich juristisch fast alles.
Um eine möglichst vollständige Urteilsgrundlage zu bieten, werden auch fast alle eingereichten Beilagen veröffentlicht.
Die Dokumente sind chronologisch geordnet und durchnummeriert.
[H5] Wir haben ein dediziertes Login zu den Dateien erstellt.
Hier der Link zum Login: https://wirmenschen.ch:2078
Nutzername: Klage2022@wirmenschen.ch
Passwort: WirMenschen2022
[H5] Es beginnt mit der Klage vom 21. September 2022 (1) und den zugehörigen Beilagen (2).
[H5] Dann folgt die Klageantwort des EFD vom 24. November 2022 (3) mit einer Beilage (4).
[H5] Die Kläger erwiderten darauf mit einer Replik vom 12. Januar 2023 (5) einschliesslich weiterer Beilagen (6).
[H5] Das EFD verzichtete auf eine Duplik (7).
[H5] Die Kläger haben mit Schreiben vom 15. Februar 2024 dem Bundesgericht neue Tatsachen übermittelt, sogenannte Noven, die zum Zeitpunkt der Klage noch nicht bekannt waren (8), mit ergänzende Beilagen (9).
[H5] Im Nachgang zur mündlichen Vorbereitungsverhandlung vom 15. Februar 2024 haben die Kläger einige Beweisofferten zurückgezogen und einen Beweisantrag präzisiert (10).
[H5] Die Notizen für den den Parteivortrag in der Hauptverhandlung vom 29. August 2024 (11) enthalten eine gedrängte Zusammenfassung aller Eingaben der Kläger. Diese ist auch für den Leser mit wenig Zeit geeignet, um sich einen raschen Überblick zu verschaffen.
[H5] Den Abschluss bildet das Urteil des Bundesgerichts vom 29. August und 18. November 2024 (12), wie es inzwischen auch auf der Webseite des Bundesgerichts unter der Verfahrensnummer 2E_3/2022 zu finden ist.
[H5]
[H5] IBAN: CH91 0070 0114 8053 6966 1
lautend auf: Wir Menschen – 6612 Ascona
PC Konto: 80-151-4
BIC: ZKBKCHZZ80A
[H5] Liebe Freundinnen, liebe Freunde
[H5] Liebe Freundinnen, liebe Freunde
[H5] Liebe Freundinnen, liebe Freunde
[H5] Das Bundesgericht hat vor einigen Tagen entschieden, nun ein Vorbereitungsverfahren durchzuführen.
[H5] Nach sehr vielen Absagen in anderen Fällen werten wir dies als ersten Erfolg und überlegen uns, die Möglichkeit einer mündlichen Vorbereitungsverhandlung zu nutzen und uns mit den inzwischen sehr vielen neuen Fakten optimal vorzubereiten.
[H5] Wir entscheiden bis Mitte Januar 2024, dann folgt die nächste Zwischeninfo.
Nur dank Euch war die ganze, sehr aufwendige Klage überhaupt möglich.
[H5] Um die weiter entstehenden Kosten tragen zu können, benötigen wir zusätzliche Spenden.
[H5] Ganz herzlichen Dank für Eure bisherige und weitere Unterstützung.
Die Corona-Aufarbeitung auf Bundesebene ist längst überfällig und wird kommen.
[H5] Wir wollen gemeinsam diese umfassende Klage bis zum Ende durchziehen und so einen wesentlichen Beitrag leisten.
[H5] Wir wünschen Euch schöne, entspannte Weihnachten und für das kommende Jahr viele positive Erlebnisse, vor allem gute Gesundheit, für die wir alle selbstverständlich auch in Zukunft eigenverantwortlich sorgen werden!
[H5] Euer wirmenschen-Team
[H5] Heinz Raschein, Anwalt und Notar im Ruhestand, attestiert an der 19. AZK dem Schweizer Rechtssystem den Bankrott. Seine Einschätzung legt er anschaulich, unter anderem an Hand der Bundesverfassung, ihrer Revision, den Covid-Gesetzen, sowie eingereichter Klagen dar. Mutig spricht er aus, wovor andere zurückschrecken. Ein Aufruf an alle zur Eigenverantwortung und Zivilcourage!
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